Schadengutachten



Wann haben Sie Anspruch auf ein Schadengutachten?


Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Dieses Vorrecht obliegt nicht der gegnerischen Versicherung! Wir von BS Fahrzeugtechnik besichtigen gemeinsam mit Ihnen den Schaden, damit Sie diesen in voller Höhe bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen können. Wir unterstützen Sie im kompletten Abwicklungsprozess.


Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir schnell, kompetent und zuverlässig ein neutrales Schadensgutachten. Mit dem Gutachten von uns, ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und problemlose Schadensregulierung. Gerne besichtigen wir das beschädigte Fahrzeug auf Ihren Wunsch direkt bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt oder bei uns vor Ort.


Warum ein Schadengutachten von einem freien und unabhängigen Sachverständigen und nicht von der gegnerischen Versicherung?


Versicherungen nutzen gerne eigene Mitarbeiter, da der wirtschaftliche Aspekt für sie im Vordergrund steht. Auch wird oft von Versicherungen verlangt, dass der Geschädigte eigens erstellte Schadenbilder in einer Schadenmeldung der Versicherung zu kommen lässt ohne das ein Fachmann das beschädigte Fahrzeug besichtigt hat. Was zu einer ungenauen Einschätzung des tatsächlichen Schadens führen kann. 


Wann lohnt sich ein Schadengutachten?


Oft werden die Kosten für die Reparatur im ersten Moment unterschätzt. Bei vielen Auffahrunfällen sind oberflächlich nur kleine Beschädigungen sichtbar, ob sich darunter ein größerer Schaden verbirgt, erkennt meist erst der Fachmann. Wir raten Ihnen daher nach jedem Unfall, bei dem Sie eine Beschädigung vorfinden, einen Gutachter einzuschalten. Dieser entscheidet meist relativ schnell, ob ein Gutachten notwendig ist, oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Die meisten Kfz-Versicherungen verzichten bei einem Bagatellschaden bis 750 Euro auf die Anforderung eines Gutachtens und wickeln den Schaden mittels Kostenvoranschlag ab. Nach genauer Prüfung des Fahrzeuges gibt der Kfz-Gutachter mit seinem Schadengutachten Aufschluss über die Summe des entstandenen Schadens, die evtl. anfallende Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, sowie den Restwert.


Wer zahlt das Gutachten?


Nach einem unverschuldeten Unfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die Bezahlung des Gutachtens zuständig. Nach der Rechtsprechung gehört ein Gutachten mit zum Schadensumfang und wird von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Sie müssen bei uns nicht in Vorkasse gehen.


Haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen?


Grundsätzlich haben Sie nach einem Autounfall, bei dem Sie der Geschädigte sind, Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Dieses wird Ihnen für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt. Es besteht  Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Sofern Sie sich gegen einen Leihwagen entscheiden, steht Ihnen pro Tag eine Nutzungsentschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Wert Ihres Autos und wird im Gutachten vermerkt. 

Für weitere Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind gerne für Sie da.


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